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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern (Ausgabe Juli 2017)

Link zum Rechtstext DGUV Information 208-051

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information behandelt – unabhängig vom Transportweg – die Gefahren beim Öffnen und/oder Entladen von Frachtcontainern, die für Beschäftigte sowie andere Personen entstehen können. Tätigkeiten bei der Kontrolle von Frachtcontainern (z.B. durch Behörden) sind eingeschlossen.

Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind:

  • Gefahren, die sich aus besonderem Ladegut, wie z.B. „Gefährlichen Gütern", ergeben und in speziellen Regelwerken (ADR, IMO-Guidelines etc.) behandelt werden,
  • Unfallgefahren bei Tätigkeiten an und mit Frachtcontainern, die z.B. mit Transport und Rangierarbeiten auf dem Betriebsgelände, dem Arbeiten an Ladebrücken oder aber der Nutzung von Flurförderzeugen zusammenhängen.

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