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Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 504-2 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmen als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 2 „Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)" dienen. Sie enthält ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. |
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