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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole (Ausgabe Januar 2006)

Link zum RechtstextDGUV Regel 109-013

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeitsplätze, an denen von Personen Spritzlackierarbeiten unter Einsatz von Spritzpistolen durchgeführt werden.

Sie findet keine Anwendung auf Lackierarbeitsplätze, an denen der Lackauftrag von Hand mit Pinsel, Rolle oder einzelnen Sprühdosen vorgenommen wird. 

Sie findet auch keine Anwendung auf Lackierarbeitsplätze, soweit

  • verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien,
  • Branchenregelungen zur Gefährdung durch Lackaerosole bei Spritzlackierarbeiten,
  • besondere Arbeitsbedingungen im Einzelfall

vorliegen.

Sie enthält keine Anforderungen zu Brand- und Explosionsgefährdungen.

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