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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Stahlwerke (Ausgabe April 1993) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 33 |
Kerninhalte | Diese berufgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Anlagen zur Stahlerzeugung einschließlich ihrer Roheisen- und Stahlbehandlungsanlagen, Gießanlagen und Anlagen der Schlackenentsorgung (Stahlwerke). |
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