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Link zum Rechtstext | Sächsische Feuerungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen). Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder es sich um Gas-Haushalts-Kochgeräte handelt. Für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase gilt sie nicht. |
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