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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Abgase von Dieselmotoren (AusgabeOktober 2008Januar 2019) |
Link zum Rechtstext | TRGS 554 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen (ganz oder teilweise geschlossen und im Freien), in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können. Sie ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe wie z.B. Rapsölmethylester (RME, „Bio-Diesel“) eingesetzt werden. |