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IndirekteinleiterVO

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 1. April 2005

ABEBerliner Wasserbetriebe

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen – mit Ausnahme von häuslichem Abwasser und Niederschlagswasser.

Sie normiert unter Hinweis auf die allgemeinen Anforderungen und Regelungen der Abwasserverordnung die Verpflichtung zur Geringhaltung der Schadstofffracht des Abwassers im Rahmen der Möglichkeiten des Standes der Technik.

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