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Bezeichnung | Satzung der Stadt Andernach über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Umlage der Abwasserabgabe vom 2. Januar 1996 |
Rechtsebene | Andernach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Andernach die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung sowohl zur Schmutzwasserbeseitigung als auch zur Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie berechtigt die Stadt, laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen für die Beseitigung von Niederschlagswasser und Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser sowie Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben, Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse, Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen und laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabe zu erheben. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Andernach |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | 22. Änderungssatzung |
URL-Adresse | http://www.andernach.de/de/bilder/abwassersatzung_22.__nderung__b.pdf |
Bezeichnung | 24. Änderungssatzung |
URL-Adresse | https://www.andernach.de/de/bilder/abwasser419.pdf |
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