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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Abwasserentgeltsatzung Bad Honnef

Bezeichnung

1. Satzung der Stadt Bad Honnef über die Entwässerung von Grundstücken vom 18. Dezember 2017 und Satzung der Stadt Bad Honnef über die Entwässerung von Grundstücken und über die Erhebung von Entgelten für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen vom 1518. Dezember 20142017

Rechtsebene

Bad Honnef

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Bad Honnef unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser des im Stadtgebiet und in einem Teilbereich der Stadt Königswinter anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms umfasst und die Stadt zu diesem Zweck die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abwasserentgeltsatzung ermächtigt die Stadt, zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung der städtischen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitragsmaßstab und den Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt, für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zu erheben, und legt dafür die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze (Schmutz- und Niederschlagswasser) fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.bad-honnef.de/pics/medien/1_1497955662/Entwaesserungssatzung_18.12.2017.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserentgeltsatzung (§§ 23 ff. und §§ 30 ff.)

URL-Adresse

httphttps://www.bad-honnef.de/pics/verwaltung/1_1457603250/01-01-2016_EntwSatz_Endfass11527060463/Entgeltsatzung_18.12.2017.pdf