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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung vom 11. August 1992

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert Ausnahmen von der grundsätzlich umsatzsteuerfreien Einfuhr von Gegenständen, die zollfrei eingeführt werden können. So ist beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Sendungen von Waren mit geringem Wert auf Waren beschränkt, deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt.

Sie regelt zudem die Erstattung oder den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer.

Links zur RechtsänderungReview vom 05. Januar 2021