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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen vom 17. Februar 2014 |
Link zum Rechtstext | RL Verwertung Abgrabung Hessen |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt – befristet für die Dauer von fünf Jahren – für die Verwertung der mineralischen Abfälle Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und sonstigen Abgrabungen und ist für die Prüfung der Schadlosigkeit einer Verwertungsmaßnahme heranzuziehen. Sie gilt nicht für Materialien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen im Bereich einer Lagerstätte selbst anfallen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. Januar 2021 |