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Link zum Rechtstext | Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt auf den Binnenwasserstraßen, die für Deutschland in Anlage 1 zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt genannt sind und für die an diesen Binnenwasserstraßen liegenden die Schleusen, Häfen, Umschlagsanlagen, Liege- und Anlegestellen. |
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