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Bezeichnung

Satzung der Abfallwirtschaft im Gebiet der Stadt Kassel vom 25. Juni 2012 in der Fassung der zweiten Änderung vom 15. Dezember 2014

Rechtsebene

Kassel

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Kassel die Abfallentsorgung im Gebiet ihrer Zuständigkeit durch den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ betreibt.Die Abfallwirtschaft umfasst folgende Zielsetzung:
a)Vermeidung von Abfällen
b)Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen
c)Recycling von Abfällen
d)sonstige Verwertung von Abfällen, insbesondere energetische Verwertung und Bergversatz
e)Beseitigung von Abfällen.

Die Satzung regelt auch die Grund- und LeistungsgebührSie regelt den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Leistungen des Eigenbetriebs.

Zudem legt sie die Höhe der Gebühren sowohl für die Grund- und Leistungsgebühr als auch für die Leistungsgebühr Gewerbe fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.serviceportal-kassel.de/cms05/satzungen/067318/index.html#paragraph_28_92

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