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Kurzbezeichnung

Abfallsatzung

AZV Eisenach

Bezeichnung

Satzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen vom 22. Dezember 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 1. Mai 2018

Rechtsebene

Dippach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV), dem sich der Wartburgkreis angeschlossen hat, dem sowohl die kreisfreie Stadt Eisenach als auch die Kreisstädte Bad Salzungen und Creuzburg sowie die Gemeinde Dippach angehörtangeschlossen hat, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) ist und unter anderem die Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden Abfälle als öffentliche Einrichtung durchführt.

Sie regelt insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Überlassungspflicht.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallsatzung AZV Eisenach

URL-Adresse

https://www.azv-wak-ea.de/sites/default/files/downloads/Lesefassung_Abfallsatzung_2018.pdf

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