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Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Wesermarsch in der Fassung vom 13. Dezember 1993 |
Rechtsebene | Lemwerder |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt für den Landkreis Wesermarsch, zu dem auch Lemwerder gehört, dass die Abfallentsorgung neben der Abfallberatung die Abfallverwertung und -beseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen umfasst. Sie legt fest, dass der Landkreis die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Abfallwirtschaft Wesermarsch" betreibt. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Landkreis Wesermarsch |
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