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Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 14. Dezember 2009 (Stand 01/ |
20) | |
Rechtsebene | Leverkusen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Leverkusen die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflichten der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) bedient. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen. |
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Bezeichnung | Stadt Leverkusen |
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