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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Explosionsschutzdokument (Ausgabe

März

Oktober 2020)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-106

Kerninhalte

Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Die DGUV Information 213-106 erklärt, wie ein solches Explosionsschutzdokument erstellt werden kann. Sie ist eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Dezember 2020