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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Entsorgungsverband Saar (EVS) |
Bezeichnung | Satzung des Entsorgungsverbandes Saar über die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Saarland und das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Entsorgungsgebiet vom 1. Oktober 2010 |
Rechtsebene | Lockweiler |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Entsorgungsverband Saar (EVS) innerhalb des Verbandsgebiets (Mitglieder des Zweckverbands sind alle Gemeinden des Saarlands, darunter auch Neunkirchen und Lockweiler/Verbandsgebiet ist das gesamte Saarland) Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Abfallentsorgung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahrnimmt und die Entsorgung der Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschlussrecht und -zwang bzw. Benutzungsrecht und -zwang sowie die Benutzung der Entsorgungseinrichtungen. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.evs.de/fileadmin/evs_web/images/Der_EVS/Gesetze_Satzungen/2020/ |