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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Entwässerungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die |
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage für das Entsorgungsgebiet der Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH AöR) vom 12. Dezember 2019 und Satzung über die Entwässerungsgebühren und den Kostenersatz für die Außerbetriebnahme von Anschlussleitungen in der Stadt Lüdenscheid |
vom 17. Dezember |
2020 | |
Rechtsebene | Lüdenscheid |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der |
SELH AöR unter anderem das Sammeln, |
und Verrieseln |
des im |
Entsorgungsgebiet der SELH AöR anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms sowie die Übergabe |
an den zuständigen |
Abwasserverband umfasst. Diese Abwasserbeseitigungspflicht wurde von der Stadt Lüdenscheid und der Gemeinde Herscheid auf die SELH AöR übertragen. Die Gebührensatzung berechtigt den Stadtentwässerungsbetrieb, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen insbesondere zur Deckung der Kosten Entwässerungsgebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern) zu erheben. Sie regelt unter anderem die Gebührenmaßstäbe. |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Entwässerungsgebührensatzung |
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