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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur Gleichstellung

behinderter Menschen vom 16. Dezember 2002

, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vom 17.12.2020

Link zum Rechtstext
LGGBehM
Landesinklusionsgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, auf der Grundlage des Artikels 64 der Verfassung für Rheinland-Pfalz

Benachteiligungen von behinderten Menschen

und in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern und dabei insbesondere die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie

ihnen

die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen


Das Gesetz gilt für öffentliche Stellen, soweit nichts anderes bestimmt durch das Gesetz bestimmt ist.