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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien vom

17

15.

Oktober 2013

November 2019

Kerninhalte

Nach dieser Förderrichtlinie werden zusammen mit den jeweiligen speziellen Fördermodulen Maßnahmen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert, die zu einer zusätzlichen, über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Umweltentlastung führen.

Förderempfänger können sein:
-> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung
-> Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte