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Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom 16. Dezember 2019

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt.

Sie umfasst insbesondere neben Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling die Verwertung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern, die Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung notwendigen Abfallwirtschaftseinrichtungen und Entsorgungsanlagen für nicht ausgeschlossene Abfälle, die im Stadtgebiet anfallen.

Sie berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben, und legt unter anderem den Gebührenmaßstab fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 18. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-bauen-wohnen-und-recht/recht/ortsrecht_der_stadt_oberhausen/ortsrecht-material/200101_abfallsatzung_mit_katalog.pdf

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