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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung Entsorgungsverband Saar (EVS)

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung des Entsorgungsverbandes Saar vom 1. Oktober 2010

Rechtsebene

Lockweiler

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt den Entsorgungsverband Saar (EVS), für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren (Grundgebühren und zusätzliche Leistungsgebühren, auch in Form einer Mindestgebühr, sowie weitere Gebühren) zu erheben.

Mitglieder des Zweckverbands sind alle Gemeinden des Saarlands, darunter auch Neunkirchen und Lockweiler.

Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührenhöhe fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.evs.de/fileadmin/evs_web/images/Der_EVS/Gesetze_Satzungen/2020/Abfallgeb%C3%BChrensatzung.pdf

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