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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Entsorgungsverband Saar (EVS)

Bezeichnung

Satzung des Entsorgungsverbandes Saar über die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Saarland und das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Entsorgungsgebiet vom 1. Oktober 2010

Rechtsebene

Lockweiler

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Entsorgungsverband Saar (EVS) innerhalb des Verbandsgebiets (Mitglieder des Zweckverbands sind alle Gemeinden des Saarlands, darunter auch Neunkirchen und Lockweiler/Verbandsgebiet ist das gesamte Saarland) Aufgaben der örtlichen und überörtlichen Abfallentsorgung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahrnimmt und die Entsorgung der Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt unter anderem Anschlussrecht und -zwang bzw. Benutzungsrecht und -zwang sowie die Benutzung der Entsorgungseinrichtungen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.evs.de/fileadmin/evs_web/images/Der_EVS/Gesetze_Satzungen/2020/Abfallwirtschaftssatzung.pdf

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