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Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Mühlhausen vom 1. August 2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10. Januar 2019 |
Rechtsebene | Mühlhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Mühlhausen, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und Einschlussöffnungen der Straßenkanäle der in der Straßenreinigungsgebührensatzung aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Stadt Mühlhausen |
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