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Link zum Rechtstext | Arbeitsplatzschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, und normiert dessen Kündigungsschutz sowie Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
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