Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Abwasserentgeltsatzung Bad Honnef |
Bezeichnung | 1. Satzung der Stadt Bad Honnef über die Entwässerung von Grundstücken und Satzung der Stadt Bad Honnef über die Entwässerung von Grundstücken vom 30. April 2019 und über die Erhebung von Entgelten für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen |
vom 18. Dezember 2017 | |
Rechtsebene | Bad Honnef |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Bad Honnef unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser des im Stadtgebiet und in einem Teilbereich der Stadt Königswinter anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms umfasst und die Stadt zu diesem Zweck die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abwasserentgeltsatzung ermächtigt die Stadt, zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung der städtischen Abwasseranlage einen Kanalanschlussbeitrag zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitragsmaßstab und den Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt, für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zu erheben, und legt dafür die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze (Schmutz- und Niederschlagswasser) fest. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse |
de/wp-content/uploads/2020/06/Entwaesserungssatzung_2019-04-30.pdf |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwasserentgeltsatzung |
URL-Adresse | https://www.bad-honnef.de/pics/verwaltung/1_1527060463/Entgeltsatzung_18.12.2017.pdf |