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Link zum Rechtstext

Wasserverkehrs- und Hafensicherheitskostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz vom 30. Juli 2013 

Kerninhalte

Die Kostenverordnung regelt, dass für Amtshandlungen nach dem Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz bestimmte Kosten erhoben werden.
Welche Amtshandlungen gebührenpflichtig sind und die zu erhebenden Gebühren lassen sich aus dem Gebührenverzeichnis (Bestandteil der Verordnung) entnehmen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2021