Die Verordnung hat die Anpassung an das Lebensmittelzusatzstoffrecht der Europäischen Union zum Ziel. Mit der Verordnung wird die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung erlassen, werden die Diätverordnung, die Milcherzeugnisverordnung, die Käseverordnung, die Butterverordnung, die Verordnung zur Durchführung des vorläufigen Biergesetzes und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung geändert und werden die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung außer Kraft gesetzt. |