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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung (einschließlich Benutzungsgebühren) Landkreis Tuttlingen |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Fassung der Änderungssatzung vom |
17. Dezember |
2020 | |
Rechtsebene | Tuttlingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Tuttlingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Landkreis Tuttlingen |
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