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Link zum Rechtstext | Empfehlung zur Betriebssicherheit |
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Kerninhalte | Diese Bekanntmachung richtet sich an Arbeitgeber (betrifft auch Hersteller, soweit sie als Arbeitgeber fungieren), die im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Pflichten zu erfüllen haben, bevor sie ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verwendung zur Verfügung stellen. Sie beschäftigt sich mit der Beschaffung von Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Arbeit zur Verfügung stellen möchte. Sie Empfehlung erläutert, wie der Arbeitgeber bei der Beschaffung eines Arbeitsmittels vorgehen kann. Sie gilt sowohl für standardisierte Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber verwendungsfertig einkauft (z. B. sogenannte „Katalogware“) als auch für Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für den Einsatz in seinem Betrieb individuell spezifiziert bis hin zu komplexen Arbeitsmitteln und Anlagen. Die Empfehlung gibt allgemeine Hinweise, welche Auswirkungen die Anforderungen der BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung auf den Beschaffungsprozess von Arbeitsmitteln haben. Sie enthält auch Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Auftragnehmern, soweit deren Beschäftigte z. B. bei Montage- und Installationsarbeiten gemeinsam tätig werden. |