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Kurzbezeichnung | Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung Schieder-Schwalenberg |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 2. Juli 1996 und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenbergvom 18. Februar 1997 sowie Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg vom 17. Dezember 2008 |
Rechtsebene | Schieder-Schwalenberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung normiert die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Schieder-Schwalenberg und bestimmt, dass die Stadt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. Die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt, zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen Anschlussbeitrag zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz. Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt, zur Finanzierung der städtischen Abwasseranlage und für ihre Inanspruchnahme Abwassergebühren (nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Benutzungsgebühren) zu erheben. Sie legt unter anderem Bemessungsgrundlagen und Gebührenmaßstäbe fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. April 2021 |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
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