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Bezeichnung | Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Ostufer Kieler Förde vom 22. Dezember 2005 |
Rechtsebene | Schönkirchen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde, dem sich auch die Gemeinde Schönkirchen angeschlossen hat, die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Regenwasser) als öffentliche Aufgabe betreibt. Sie regelt unter anderem die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung sowie die Einleitungsbedingungen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. April 2021 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde |
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