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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer vom 14. August 2020 |
Link zum Rechtstext | Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die elektronische Übermittlung von Erklärungen der besonderen Verbrauchsteuern und der Luftverkehrsteuer an die Zollverwaltung im Rahmen der folgenden Gesetze und Verordnungen: - Energiesteuergesetz und Energiesteuer-Durchführungsverordnung |
Links zur Rechtsänderung |