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Link zum Rechtstext | Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom 29. September 2005 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen). |
Gültige Fassungen der Bundesländer | Die M-LüAR soll Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie; die die dem Landesrecht unterliegenden Verordnungen vereinheitlichen . Auf dieser Muster-Verordnung basieren die Lüftungsanlagenrichtlinien der Länder. Für die folgenden Länder gelten landesspezifische Fassungen der M-LüAR: soll. Ist nichts anderes genannt, so gilt die M-LüAR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland.
* in Bundesländern, deren Technische Baubestimmungen vor dem Erlaß der M-LüAR, die zuletzt geändert durch den Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015, veröffentlicht wurden, gelten noch die M-LüAR in der Fassung mit der letzten Änderung vom Juli 2010. |
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