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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 17. Juni 2004 |
Kerninhalte | Die Stadt Frankfurt am Main erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Abfallentsorgung (Entsorgung der angeschlossenen Grundstücke von Abfällen durch Vorhalten von Abfallentsorgungsanlagen, Gestellung von Wechsel,- Umleer- und Einwegbehältern, Transport und Entsorgung der Abfälle, Abfallberatung, Schadstoffkleinmengensammlung, Batterieannahme sowie sonstiger Leistungen gemäß der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung)) Benutzungsgebühren. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest. |