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Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom 30. April 2021

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. .
Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen).
Für die Verwendung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten zur Errichtung von
Lüftungsanlagen sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die konkretisierenden Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.

Gültige Fassungen der Bundesländer

(Brandschutz-) Technische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie. Haben die Bundesländer von der M-LüAR abweichende Regelungen getroffen, so ist dieses im Folgenden verlinkt. Ist nichts anderes genannt, gilt die M-LüAR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland. 


Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. August 2021
Review vom 01. August 2021