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Bezeichnung

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren, Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den Kostenersatz für die Herstellungvon Grundstücksanschlüssen in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007

Rechtsebene

Duisburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass jeder, der das von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBDAöR) – und Dritten (Abwasserverbände u.a.) betriebene einheitliche System von öffentlichen Abwasseranlagen in Anspruch nimmt, zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten und anrechnungsfähigen Verbandslasten Benutzungsgebühren zu zahlen hat. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juni 2020

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt Duisburg

URL-Adresse

https://www.wb-duisburg.de/Downloads/index.php.media/

92416

115769/SWBD.05

_

-Abwassergebuehrensatzung

_2020

-2021.pdf