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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Beleuchtungin der Fassung vom 29. April 2011und Sichtverbindung vom 2. Mai 2023 |
Link zum Rechtstext | ASR A3.4 |
Kerninhalte | Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen sowohl an das Einrichten und Betreiben der Beleuchtung von Arbeitsstätten als auch an den Blendschutz in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Weiterhin konkretisiert sie die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung und bezüglich des Blendschutzes bei Sonneneinstrahlung. Sie Diese ASR findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien , soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z.B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen.Sie gilt zudem für das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche mit besonderer Gefährdungsowie auf die Sichtverbindung nach außen. Sie beschreibt die Beschaffenheitsanforderungen für Außen- und Innenbeleuchtung sowie Sicherheitsbeleuchtung und Sichtverbindungen nach außen. Dabei werden Aspekte wie Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und Lichtfarbe berücksichtigt. Die Sicherheitsbeleuchtung muss den Anforderungen für Notbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme entsprechen. Des Weiteren sind Prüfpflichten für Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung/optische Sicherheitsleitsysteme festgelegt, um eine kontinuierliche Überwachung und Instandhaltung zu gewährleisten und potenzielle Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. |
Links zur Rechtsänderung |
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