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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2015/757 deseuropäischenEuropäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung vonKohlendioxidemissionenTreibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2015/757 |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient dazu, dass der internationale Schiffsverkehrssektor ebenfalls zur Emissionssenkung beiträgt. Der Seeverkehr hat aufgrund der durch ihn erzeugten Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und weiteren Emissionen wie Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx), Methan (CH4), Partikel und Ruß, Auswirkungen auf das weltweite Klima und die Luftqualität. Um eine Senkung zu erreichen werden in der vorliegenden Verordnung unter anderem Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung der Schifffahrtsunternehmen, Methoden für die Überwachung von CO2-Emissionen und ein Monitoringkonzept geregeltUm die Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr kostenwirksam zu reduzieren, enthält diese Verordnung Vorschriften für die genaue Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Treibhausgasemissionen und anderen relevanten Informationen von Schiffen, die in einem Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ankommen, sich dort aufhalten oder diesen verlassen. |