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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen vom 9. März 2023 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung regelt Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten im Sinne des Tierarzneimittelgesetzes und von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel dienen. Sie ist anzuwenden auf Personen, Betriebe und Einrichtungen, die einer Erlaubnis nach der Verordnung (EU) 2019/6 oder des Tierarzneimittelgesetzes bedürfen. Sie ist auch anzuwenden auf die Herstellung und Einfuhr von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel dienen. |
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