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Link zum Rechtstext | Löschwasserrückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. Die Muster-LöRüRL ist nicht mehr in Kraft. Die wurden von einzelnen Bundesländern, darunter auch Bayern, fortgeführt. Die Richtlinie „Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRl)“ – Fassung August 1992 – ist als zu beachtende Technische Regel unter lfd. Nr. A 2.2.1.13 in den Bayer. Technischen Baubestimmungen (BayTB) aufgeführt. |