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Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen vom 23. Juli 2009 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie Nds; GeruchsImm-Richtlinie Nds; GerImmissions-RL Nds; GeruchsImm-RL Nds; GEIM-Richtlinie Nds; GEIM-RL Nds |