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Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie MV; GeruchsImm-Richtlinie MV; GerImmissions-RL MV; GeruchsImm-RL MV; GEIM-Richtlinie MV; GEIM-RL MV |