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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz, Teil 2: „Messen, Berechnen und Bewerten von Expositionen gegenüber statischen und zeitveränderlichen elektrischen und magnetischen Feldern im Frequenzbereich bis 10 MHz“ (Ausgabe Januar 2023)

Link zum Rechtstext

TREMF NF Teil 2

Kerninhalte

Der Teil 2 der TREMF NF beschreibt das Vorgehen bei den Messungen und Berechnungen von Expositionen nach dem Stand der Technik, wie es in der EMFV gefordert wird.
Die TREMF NF gilt für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz. Sie gilt nur für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen.

Beispiele für Expositionen, für die eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist:
-> Basisstationsantennen innerhalb der gekennzeichneten Sperrzone
-> Induktionskochgeräte für Großküchen, falls die Abschaltautomatik nicht gewährleistet ist
-> Warensicherungssysteme und RFID
-> Sendeanlagen (Mobilfunk, Rundfunk, Fernsehen) innerhalb des geforderten Sicherheitsabstandes
-> Dielektrisches Schweißen, Widerstandsschweißen von Hand
-> industrielle Magnetisier- und Entmagnetisiergeräte
-> Ladegeräte für Großgeräte mit induktiver oder Nahfeldkopplung
-> Öfen mit Lichtbogenschmelzen oder Induktionsschmelzen
-> Arbeitsplätze in Energieerzeugung und -übertragung (Umspannwerke, Kraftwerke)

Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte können ferner in folgenden Beispielfällen gefährliche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden und sind daher individuell bezüglich der Gefährdungen zu bewerten:
-> Verwendung von Bürogeräten (Kopierer, Scanner etc.) mit drahtloser Kommunikation in Abständen < 15 cm
-> Umgang mit Gartengeräten oder Baumaschinen in Abständen < 30 cm (Stromnetzbetrieb) oder < 15 cm (Akkubetrieb)
-> Bedienung von Erodiermaschinen
-> Lichtbogenschweißen
-> Umgang mit stationären Werkzeugmaschinen
-> Arbeiten an Generatoren und Notstromaggregaten

Die Wellenlängen im Niederfrequenzbereich fangen bei 30 m an und können über 300.000 km betragen. Hochfrequente Wellenlängen liegen zwischen 1 mm und 30 m.

Nachgewiesene Wirkungen von EMF auf den Menschen, die bis hin zu gesundheitlichen Auswirkungen führen können, sind in der folgenden Auflistung kurz zusammengefasst:
-> Kraftwirkungen von statischen Feldern (f = 0 Hz),
-> Kurzzeitwirkungen wie Reizwirkungen auf Sinnesorgane,
-> Reizwirkungen statischer und niederfrequenter Felder (0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz) auf Nerven und Muskeln (nichtthermische Wirkungen) und
-> Wirkungen hochfrequenter Felder (100 kHz ≤ f ≤ 300 GHz) durch Absorption der Strahlungsleistung im Körpergewebe (thermische Wirkungen).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2023