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Link zum Rechtstext | Wassergesetz | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wassergesetz für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2013 | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), in der jeweils geltenden Fassung, auszuführen und zu ergänzen, soweit das WHG keine oder keine abschließende Regelung getroffen hat oder bestimmte Regelungsbereiche ausdrücklich dem Landesrecht eröffnet sind. Es enthält auch vom WHG abweichende Regelungen. Neben dem Zweck und den Zielen des WHG sind zusätzlich folgende Grundsätze zu beachten:
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Tags | WG Baden-Württemberg; WassG Baden-Württemberg; WasserG Baden-Württemberg; WassG BW; WasserG BW; Wassergesetz Baden-Württemberg | |
Links zur Rechtsänderung |
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