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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Elektromagnetische Felder (Ausgabe April 2002)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 15

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt, soweit Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.

Sie gilt nicht für die Exposition von Patienten bei gewollter medizinischer Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

 

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. März 2023