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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Teil 3: „Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz (Ausgabe Januar 2023) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Der Teil 3 „Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz“ der TREMF HF behandelt das Vorgehen bei der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Die Dokumentation der anzuwendenden Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Beispiele für Expositionen, für die eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist: Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte können ferner in folgenden Beispielfällen gefährliche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden und sind daher individuell bezüglich der Gefährdungen zu bewerten: Die Wellenlängen im Niederfrequenzbereich fangen bei 30 m an und können über 300.000 km betragen. Hochfrequente Wellenlängen liegen zwischen 1 mm und 30 m. Nachgewiesene Wirkungen von EMF auf den Menschen, die bis hin zu gesundheitlichen Auswirkungen führen können, sind in der folgenden Auflistung kurz zusammengefasst: |
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