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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern (Ausgabe Juni 2022) | |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 308-009 | |
Kerninhalte | Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite“ als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen im Geltungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite“. Der DGUV Grundsatz soll es ermöglichen, anhand vorgegebener der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Ausbildung Qualifizierung zum Führen sicheren Bedienen von Teleskopstaplern und Anbaugeräten zu befähigen. Er findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern sowohl geländegängiger Teleskopstapler als auch Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen. | Links zur Rechtsänderung|
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. März 2023 - Zusatzinfo: BGHW-Themenfeld Teleskopstapler |