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Note |
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Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). |
Link zum Rechtstext | Löschwasserrückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Technische Baubestimmungen NRW |
Kerninhalte | Mit diesem Runderlass wird die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie als Technische Baubestimmung (Richtlinie) bauaufsichtlich eingeführt. Zudem werden zur Anwendung der Richtlinie Vollzugshinweise gegeben. |
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VV TB NRW - Anlage A 2.2.1.13/1: Für die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe gilt bis zur Veröffentlichung einer allgemein anerkannten Regel der Technik auf Grundlage der bundesgesetzlichen wasserrechtlichen Vorschriften die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) als allgemein anerkannte Regel der Technik und ist zu beachten. |