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Note

Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). 


Link zum Rechtstext

Löschwasserrückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe - Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 14. Oktober 1992

Bezeichnung/Link zum RechtstextTechnische Baubestimmungen NRW

Kerninhalte

Mit diesem Runderlass wird die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie als Technische Baubestimmung (Richtlinie) bauaufsichtlich eingeführt. Zudem werden zur Anwendung der Richtlinie Vollzugshinweise gegeben.

 

...

VV TB NRW - Anlage A 2.2.1.13/1:
Für die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe gilt bis zur Veröffentlichung einer allgemein anerkannten Regel der Technik auf Grundlage der bundesgesetzlichen wasserrechtlichen Vorschriften die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) als allgemein anerkannte Regel der Technik und ist zu beachten.